Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

für Dienstleistungen von TerraMetron – Drohnenvermessung & Thermografie

 

Stand: Juni 2025

 

1. Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen und Verträge zwischen dem Einzelunternehmen Szilard Seper – TerraMetron, Autal 24/Top 8, 8301 Laßnitzhöhe, und seinen Kunden im Bereich Drohnenvermessung, Thermografie und damit verbundene Dienstleistungen.

 

2. Leistungsbeschreibung

 

TerraMetron bietet spezialisierte Dienstleistungen in folgenden Bereichen an:

Thermografische Drohneninspektionen

RTK-gestützte Vermessungen und Kartierungen

Digitale Dokumentation von Bau-, Energie- und Umweltprojekten

Der konkrete Leistungsumfang wird im jeweiligen Angebot bzw. Auftrag definiert.

 

3. Angebot und Vertragsabschluss

 

Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Bestätigung (z. B. per E-Mail) oder durch Ausführung der beauftragten Leistung zustande.

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

 

Alle angegebenen Preise verstehen sich – sofern nicht anders vereinbart – netto gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG (Kleinunternehmerregelung) ohne Umsatzsteuer.

Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

 

5. Leistungserbringung / Mitwirkungspflichten

 

Der Auftraggeber stellt sicher, dass erforderliche Genehmigungen (z. B. Grundstückszugänge, Fluggenehmigungen bei Sonderzonen) rechtzeitig vorliegen. TerraMetron behält sich vor, Aufträge bei unsicheren Wetterbedingungen zu verschieben.

 

6. Haftung

 

Die von TerraMetron durchgeführten thermografischen Analysen sind rein technische Dokumentationen auf Basis oberflächenthermografischer, nicht-invasiver Messverfahren. Sie dienen ausschließlich der orientierenden Beurteilung sichtbarer thermischer Auffälligkeiten an der Gebäudehülle.

 

Die thermografische Analyse ist keine baubehördliche Abnahme, kein bauphysikalisches Gutachten, kein Sachverständigenbefund und keine zertifizierte oder behördlich anerkannte Prüfung.

 

Die erstellten Berichte und Wärmebilder sind nicht als Nachweis gegenüber Behörden, Versicherungen, Gewährleistungsstellen oder für technische Abnahmen geeignet. Die Analyse kann Hinweise auf mögliche thermische Auffälligkeiten geben, stellt jedoch keine vollständige oder rechtlich verbindliche Diagnose dar.

 

Für rechtlich belastbare Feststellungen von Baumängeln, Schäden oder Gewährleistungsfragen sind ausschließlich befugte Sachverständige, bautechnische Experten oder beeidete Gutachter heranzuziehen.

 

Nicht Bestandteil der thermografischen Leistung sind Innenraum-Thermografie, Messungen oder Prüfungen von Fußbodenheizungen, Estrich-Ausheiz- oder Haustechnikanalysen, Energieausweis-Berechnungen, Luftdichtheitsprüfungen (z. B. Blower-Door), baubehördliche oder bautechnische Abnahmen, die Erstellung von Gutachten oder rechtlich verbindlichen Bewertungen sowie die Diagnose verdeckter Bauschäden.

 

TerraMetron führt ausschließlich oberflächliche, zerstörungsfreie Außenthermografie durch.

 

TerraMetron haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste wird keine Haftung übernommen.

 

7. Datenschutz und Eigentum an Daten

 

Alle erhobenen Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Erstellte Bild- und Messdaten bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von TerraMetron.

 

8. Rücktritt und Stornierung

 

Stornierungen bis 48 Stunden vor dem geplanten Einsatz sind kostenfrei. Danach werden 50 % des vereinbarten Honorars verrechnet.

 

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

 

Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Graz, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

 

10. Schlussbestimmungen

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

11. VERSICHERUNG

TerraMetron ist gemäß EU-Vorgaben haftpflichtversichert:

Unsere gewerbliche Drohnenflotte (u. a. DJI Matrice 4T) ist bei der Wiener Städtischen Versicherung mit einer Deckungssumme von 3 Mio. € haftpflichtversichert.

(Versicherungsbeginn: 15.06.2025 | Geltungsbereich: EU)